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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Als Referentin zu diesem wichtigen Thema konnten wir Frau Barbara Rozbicki gewinnen. Frau Rozbicki sprach in ihrem Vortrag, der sehr gut besucht war, vier Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge an:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Äußerung von Behandlungswünschen.

Diese vier Möglichkeiten der Patientenversorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie werden wichtig, wenn der Patient entscheidungsunfähig wird, d.h. aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung außer Stande ist, seinen aktuellen Willen zu äußern.